Steuerliche Behandlung von Geschenken in Deutschland

13. Januar 202510 min Lesezeit

1. Einführung

Die steuerliche Behandlung von Geschenken stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Besonders die verschiedenen Freigrenzen und Dokumentationspflichten sorgen oft für Unsicherheit. Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Regelungen und zeigt, wie Sie mit der Geschenkcode-Plattform von Presentolo den Prozess vereinfachen können.

Die steuerliche Behandlung von Geschenken wird hauptsächlich durch folgende Regelungen bestimmt:

  • § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG: Legt die steuerliche Behandlung von Geschenken als Betriebsausgaben fest. Seit 01.01.2024 gilt eine Freigrenze von 50 Euro pro Jahr für Geschäftspartner.
  • § 37b EStG: Ermöglicht die Übernahme der Steuer durch das schenkende Unternehmen mit einem Pauschalsteuersatz von 30% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
  • § 8 Abs. 1 EStG: Regelt die steuerliche Unterscheidung zwischen Sach- und Barlohn bei Mitarbeitergeschenken.

3. Geschenke an Kunden & Geschäftspartner

Die 50-Euro-Grenze

Für Geschenke an Geschäftspartner gilt eine jährliche Freigrenze von 50 Euro pro Empfänger [§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG]. Geschenke an Geschäftspartner bis zu dieser Freigrenze können stets als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Ob für diese Freigrenze die Umsatzsteuer eingerechnet werden muss, hängt davon ab, ob das schenkende Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Falls ja, dann zählt der Nettowarenwert, andernfalls muss die Umsatzsteuer draufgeschlagen werden. Dabei ist außerdem zu beachten:

  • Die Grenze gilt pro Empfänger und Wirtschaftsjahr
  • Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag - bei Überschreitung ist der gesamte Betrag nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Ist der beschenkte Geschäftspartner ein Unternehmer, muss der Wert des Geschenks i.d.R. als Betriebseinnahme versteuert werden. Um zu verhindern, dass der Beschenkte die Sachzuwendung versteuern muss, kann das zuwendende Unternehmen die Steuer pauschal übernehmen. Dies geschieht durch eine Pauschalversteuerung von 30% zzgl. Solidaritätszuschlag [§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SolZG] und ggf. Kirchensteuer [Anhang 21b LStH 2023]. Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer sind dabei die Bruttoaufwendungen [§ 37b Abs. 1 EStG].

Infografik zur steuerlichen Behandlung von Geschenken an Kunden und Geschäftspartner

Wichtig

Die Entscheidung zur Pauschalversteuerung muss einheitlich für alle Geschenke innerhalb der jeweiligen Gruppe (Kunden/Geschäftspartner oder Arbeitnehmer) eines Wirtschaftsjahres getroffen werden. Eine Pauschalierung für nur einzelne Sachzuwendungen ist nicht zulässig [BMF-Schreiben vom 19.05.2015, Betreff: Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG].

Wer also ein Kundengeschenk pauschal versteuert, muss das für alle Kundengeschenke innerhalb eines Wirtschaftsjahres tun (genauso bei Mitarbeitergeschenken, welche die jeweiligen 50- oder 60-Euro-Grenzen überschreiten - siehe folgendes Kapitel).

4. Geschenke an Mitarbeiter

Sachbezüge und Aufmerksamkeiten: Wichtige Unterscheidung

Zuwendungen an Mitarbeiter können stets unbegrenzt als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei der steuerlichen Behandlung dieser Zuwendungen als Arbeitslohn ist allerdings die Unterscheidung zwischen regulären Sachbezügen und Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen wichtig:

1. Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen (60€-Grenze)

Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen (wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Jubiläum, etc.) bis zu einem Wert von 60€ (inkl. MwSt.) pro Anlass [R 19.6 Lohnsteuer-Richtlinien 2015]:

  • Es muss eine reine Sachleistung sein
  • Innerhalb der 60€-Grenze gehören diese Sachgeschenke nicht zum Arbeitslohn und sind somit steuerfrei
  • Bei Überschreitung der 60€-Grenze wird der gesamte Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn
  • Mehrere Geschenke zu verschiedenen persönlichen Anlässen sind möglich
  • Tipp: Tipp: Presentolo Geschenkcodes zählen auch als Sachleistung

2. Monatliche Sachbezüge (50€-Grenze)

Zusätzlich können Mitarbeiter monatliche Sachbezüge erhalten:

  • Monatliche Freigrenze von 50€ für Sachbezüge [§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG]
  • Muss zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden [§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG]
  • Gutscheine müssen auf konkrete Waren oder Dienstleistungen beschränkt sein [§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG]
  • Dabei darf es keine Barauszahlung geben
  • Tipp: Tipp: Auch hier können Presentolo Geschenkcodes verwendet werden

Wichtiger Hinweis zur Versteuerung

Bei Überschreitung der jeweiligen Grenzen:

  • Muss der gesamte Betrag als Arbeitslohn versteuert werden
  • Sozialversicherungsbeiträge fallen an
  • Ihr Unternehmen kann in diesem Fall die Pauschalversteuerung übernehmen (wie bei Kundengeschenken)
Infografik zur steuerlichen Behandlung von Geschenken an Mitarbeiter

Praxis-Tipp: Generierung von Belegen mit Presentolo

Bei der Generierung eines Geschenkcodes über Presentolo können Sie den Empfängertyp (Mitarbeiter/Geschäftspartner) und den Anlass direkt auswählen. Das System erstellt die Belege, welche Sie für die Steuererklärung benötigen, um Ihre Geschenke steuerlich optimal zu behandeln.

5. Praktische Umsetzung mit Presentolo

Geschenkcodes von Presentolo im Überblick

Sie können bei uns aus drei Geschenkcode-Kategorien wählen:

Standard

20€

inkl. USt.

Für Mitarbeiter
  • Kleine Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen (60€-Grenze)
  • Monatliche Sachbezüge (50€-Grenze)
Für Geschäftspartner
  • Kleine Geschenke z.B. zur Wiedergutmachung (50€-Jahresgrenze mit möglicher Pauschalversteuerung)

Premium

50€

inkl. USt.

Für Mitarbeiter
  • Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen (60€-Grenze)
  • Monatliche Sachbezüge (50€-Grenze)
Für Geschäftspartner
  • Z.B. jährliche Geschenke zu Feiertagen oder anderen Anlässen (50€-Grenze mit möglicher Pauschalversteuerung)

Exclusive

100€

inkl. USt.

Für Mitarbeiter
  • Besondere Jubiläen (mit möglicher Pauschalversteuerung)
  • Außergewöhnliche Leistungen (mit möglicher Pauschalversteuerung)
Für Geschäftspartner
  • Wichtige Meilensteine (mit möglicher Pauschalversteuerung)
  • Langjährige Geschäftsbeziehungen (mit möglicher Pauschalversteuerung)

Wichtig

Bevor Sie Ihren Mitarbeitern Presentolo-Geschenkcodes in Form von monatlichen Sachbezügen schenken, sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen bereits andere Geschenke verteilt, um die monatliche 50€-Grenze nicht zu überschreiten.

Konkrete Zuordnung der Geschenke

Bei der Generierung eines Geschenkcodes werden erfasst:

  • Empfängertyp (Mitarbeiter/Geschäftspartner)
  • Anlass des Geschenks
  • Wert und Kategorie des Geschenks
  • Zeitpunkt der Generierung
  • Name des Empfängers

Erstellung von Belegen

Unsere Presentolo-Plattform bietet:

  • Erstellung der notwendigen Belege für die Buchhaltung
  • Festlegung von jährlichen Steuerrichtlinien für die Pauschalversteuerung von Geschenken
  • Informierung der Geschenkempfänger über die seitens Ihres Unternehmens vollzogene (oder nicht vollzogene) Pauschalversteuerung

Praxis-Tipp: Jahresplanung

Nutzen Sie die Reporting-Funktion von Presentolo für eine optimale Geschenkstrategie. Das Dashboard zeigt den aktuellen Stand aller Geschenke und hilft bei der Einhaltung der verschiedenen Freigrenzen. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Regeln:

  • Kunden & Geschäftspartner: max. 50€ im Jahr pro Empfänger
  • Mitarbeiter Sachbezüge: max. 50€ im Monat pro Empfänger
  • Mitarbeiter Aufmerksamkeiten: max. 60€ pro Anlass

6. Fazit

Die steuerliche Behandlung von Geschenken erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Mit einem digitalen System wie Presentolo können Sie:

  • Zeit und Aufwand bei der Verwaltung sparen
  • Geschenke effizient und rechtssicher verschenken
  • Den Überblick über alle erstellten Geschenke behalten
  • Die für die steuerliche Behandlung notwendige Dokumentation erstellen

Stand: Januar 2025. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.